Mit Ablauf der Deadline für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) Ende Mai 2018 haben die Fragen über die Anwendung der neuen Vorschriften nicht abgenommen. Täglich werden uns Fragen gestellt wie
- "Wie muss ich zukünftig mit mir ausgehändigten Visitenkarten umgehen?"
- "Darf ich meinen langjährigen Newsletter-Kunden den Newsletter nach wie vor übersenden oder brauche ich hierfür eine gesonderte Einwilligung?"
- "Ist mein Netzwerkadministrator Auftragsdatenverarbeiter (ADV)?"
- etc. etc.
Der Beratungsbedarf ist enorm angewachsen, und allzu oft müssen wir feststellen, dass einfache Fragen nicht auf einfache Weise zu beantworten sind.
So sind sich die Rechtsgelehrten in vielen Punkten derzeit schlicht uneinig: Es besteht zum Beispiel Streit darüber, ob jede Homepage zu Besuchsbeginn einen allgemeinen Cookie-Hinweis enthalten muss, ob die Datenschutzerklärung als Hauptmenüpunkt erscheinen muss oder beispielsweise im Impressum verankert werden kann, ob Daten eines Betroffenen auf Anfrage gelöscht werden müssen, obwohl eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (zum Beispiel nach Steuergesetzen) besteht. Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden.
Das Bestreben unserer Kanzlei ist es, unseren Mandanten zunächst einmal vor den vielfältigen Gefahrenquellen die es gibt, zu beschützen. Viele Unternehmen sind noch nicht so weit oder haben die Entwicklung auch etwas "verschlafen", sodass die sofortige Umsetzung aller gesetzgeberischen Vorstellungen schlicht unmöglich ist. Uns geht es darum, bei bestmöglicher Absicherung der Gefahrenquellen, ein tragfähiges Datenschutzkonzept step-by-step umzusetzen. Sprechen Sie uns in allen Fragen rund um das Datenschutzrecht an!