Beim Sozialrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes und für den Laien nicht zu durchdringendes Rechtsgebiet. Allein das Sozialgesetzbuch, das den Kern des Sozialrechts bildet, besteht aus zwölf Büchern. Vereinfacht gesagt behandelt das Sozialrecht die Sicherung der Bevölkerung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter.
Sozialrechtliche Beratung und Vertretung wird insbesodnere bei folgenden Fragestellungen geboten:
- Schwerbehindertenrecht (Festsetzung eines GdB durch die zuständige Behörde)
- Rechtsfragen rund um ALG II und ALG XII (früher: Sozialhilfe) und Vertretung gegenüber dem Jobcenter und dem Sozialamt
- Rechtsfragen der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Anerkennung einer Berufskrankheit)
- Rentenversicherungsrecht (alle Rentenarten, z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, pp.)
- Kranken- und Pflegeversicherungsrecht (z.B. Leistungsgewährung durch gesetzliche Krankenversicherer)
Aufgrund der Tatsache, dass sich auf dem Gebiet des Sozialrechts immer eine rechts- und fachkundige Behörde auf der Gegenseite befindet, ist eine von Anfang an erfolgende gründliche und kompetente Rechtsberatung erforderlich, um Ansprüche zu sichern und erfolgreich gegen Entscheidungen der Behörden vorzugehen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Da im Rahmen sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen mit Behörden und Gerichten nahezu immer Fristen zu wahren sind, nach deren Ablauf erhebliche Rechtsnachteile und insbesondere Rechtsverluste drohen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, wenn zum Beispiel gegen einen ablehnenden Bescheid der Behörde oder einen Widerspruchsbescheid vorzugehen ist. Sprechen Sie uns auch gern in pflegerechtlichen Angelegenheiten an, beispielsweise bei Ablehnung eines Antrags auf Gewährung einer Pflegeleistung durch den jeweiligen Leistungsträger.