Leistungen
Wir bieten Ihnen eine umfassende, anwaltliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den hier beschriebenen Rechtsgebieten und stehen Ihnen stets mit Sachverstand für Ihre Rechtsfragen zur Seite. Erstellung juristischer Gutachten in den beschriebenen Rechtsgebieten. Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. §§ 4f u. 4g BDSG und der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO).
Nach einem Todesfall befinden sich die Hinterbliebenen oft in einer emotional belastenden Situation, in der sie nicht nur mit Trauer und Verlust umgehen müssen, sondern sich auch um die rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Nachlassregelung kümmern müssen.
Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person an die Erben. Es umfasst die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt, wer in welcher Reihenfolge erbt, sowie Bestimmungen zu Testamenten und Erbverträgen. Zudem werden Pflichtteile definiert, die bestimmten nahen Angehörigen zustehen, unabhängig vom Testament. Das Erbrecht regelt auch die Rechte und Pflichten der Erben, beispielsweise die Haftung für Schulden des Verstorbenen und die Verwaltung des Nachlasses.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: gesetzliche Vertretung, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Es lässt sich außerdem u.a. in folgende Unterbereiche gliedern:
Nach mehr als 32jähriger Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung habe ich diese Tätigkeit aufgegeben.
Ich wollte nicht mehr ausführendes Organ der Krankenversicherung und der Politik sein und den Kunden darüber hinten an stellen, sondern wieder aktiv für den Kunden tätig sein. Daher ließ ich mich erfolgreich zur Rentenberaterin ausbilden. Jetzt kann ich wieder einzig und allein im Interesse meiner Mandanten handeln.
Das Rentenrecht ist für den Laien unüberschaubar, und ich will Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
In jeder Institution, unabhängig von ihrer Größe, Art oder Branche muss eine Person als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) benannt werden. Er ist für alle Belange der Informationssicherheit zuständig.
In meiner Rolle als ISB muss ich bei allen größeren Projekten, die deutliche Auswirkungen auf die Informationsverarbeitung haben, sowie bei der Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme beteiligt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Aspekte ausreichend beachtet werden. Dazu gehören z. B. die Beschaffung von IT-Systemen oder die Gestaltung von IT-gestützten Geschäftsprozessen.
Ich muss dabei die Möglichkeit haben, bei Bedarf direkt an die Leitungsebene zu berichten. Um dies sicherzustellen, ist es empfehlenswert, diese Rolle als Stabsstelle einzurichten.
In meiner Rolle als ISB übernehme ich folgende Aufgaben:
Wo mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, greifen die Vorschriften des Gesetzgebers zum Datenschutz. Unternehmensleitungen, Behörden sowie interne Datenschutzbeauftragte sehen sich hierbei einer Vielzahl von datenschutzrechtlichen Anforderungen ausgesetzt.
Weil es zu den grundlegenden Anforderungen im Datenschutz gehört und jederzeit von jedermann zur Einsicht verlangt werden kann, erstellt der externe Datenschutzbeauftragte zunächst Ihr öffentliches Verfahrensverzeichnis. Dabei geht es unter anderem um die Zwecke, für die in Ihrem Unternehmen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und um die Regelfristen für die Löschung der Daten.
Das Recht am geistigen Eigentum, d.h. das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben, ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass
a) ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist,
b) diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden, die in aller Regel einer sich noch schneller wandelnden technischen Entwicklung angepasst werden muss,
c) die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten,
d) die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können müssen, wie z.B. Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen, Naturwissenschaften pp.
Das Zivilrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen von natürlichen und/oder juristischen Personen untereinander.
Darunter fällt zum einen schwerpunktmäßig das allgemeine Vertragsrecht sowie die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag.
Hier geht unter anderem um folgende Rechte:
- Kaufrecht (z.B. Verbraucherschutz)
- Leasing
- IT-Recht (z.B. Online-Shopping, Online-Auktionen)
- Werkvertragsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Schadensersatzrecht
Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer gerichtlich oder außergerichtlich z.B. in folgenden Fällen:
- Kündigung
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Gehaltsforderungen
- Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit
- Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
- Betriebsvereinbarungen
Ärztliche Behandlungsfehler können weitreichende Folgen im Leben der Betroffenen bewirken. Diese gehen über die physischen Folgen hinaus oftmals auch mit psychischen Defiziten einher. Damit verbunden sind vielfach der Verlust an Lebensqualität oder im schlimmsten Fall der Verlust des Lebens selbst. Die gravierenden finanziellen Folgen gehen bis hin zur Bedrohung der Existenz.
Insbesondere können ärztliche Behandlungsfehler eine lange Arbeitsunfähigkeit oder sogar Berufsunfähigkeit nach sich ziehen, die dann in der Konsequenz den Verlust des Arbeitsplatzes mit entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen bedeuten können. daneben erleiden viele Betroffene auch Dauerschäden und entsprechende Behinderungen, die sich ebenfalls gravierend auf das Leben der Betroffenen auswirken können.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Privatrechtssubjekte, nämlich Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, Architekt, Bauhandwerker pp.. Größte Relevanz haben in diesem Zusammenhang das Werkvertragsrecht unter Einschluss der Vorschriften der VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B), das Architektenrecht, Bauträgerrecht usw..
Ein Großteil der im Privaten Baurecht ausgetragenen Rechtsstreitigkeiten hat mit Baumängeln zu tun. Da Bauvorhaben zu den kostenträchtigsten Investitionen überhaupt gehören, ist die Toleranz meistens recht gering ausgebildet. Verständlich: Derjenige, der viele hunderttausend oder Millionen EUR ausgegeben hat, erwartet bei der Gegenleistung einen gewissen Grad an Perfektion. Dass unter Beteiligung zahlreicher Menschen bei der Errichtung dieser Grad der Perfektion selten erreicht wird, ist einleuchtend. Daher sind Konflikte häufig vorprogrammiert.
Wir beraten bundesweit Wettbüros und Wettannahmestellen in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Bauordnungsrecht, Gewerberecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, etc.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung nach erfolgter ganzer oder teilweiser Gewerbeuntersagung, Zurückweisung bauordnungsrechtlicher Nutzungsänderungsanträge, Glücksspielverboten, Automatenaufstellungsverboten, Problemen mit dem Glücksspielstaatsvertrag etc..
Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, ist nicht nur ein immer mehr im Aufwind befindliches Phänomen, sondern eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen. Nicht mit einer Institution wie zum Beispiel Schiedsgericht oder Güte- oder Schlichtungsstelle zu verwechseln, soll Mediation streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien", so steht es nun im Gesetz. Der Mediator "ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet".
In Deutschland ist die Zahlung einer Gebühr für die Nutzung von Straßen (Maut) noch relativ neu. Gegenwärtig gilt die Zahlung von Maut nur für den Lastkraftverkehr. Allerdings gibt es bereits jetzt viele rechtliche und praktische Schwierigkeiten bei der Einhaltung der gesetzlichen Maut-Regelungen.
Die Probleme der Maut, die sich z.B. bei der „Anmeldung“ in der Mauterfassung automatisch per Funk oder direkt am Automaten ergeben, sind jedoch weitestgehend ungeklärt.
Oftmals werden Kraftfahrer deshalb von den Behörden in Anspruch genommen, obwohl dies rechtlich nicht gerechtfertigt ist. Zudem scheinen aufgrund der langen Reisezeiten im Transitverkehr mögliche Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide abgelaufen zu sein.
Allerdings gibt auch in diesen Fällen die Möglichkeit durch juristische Kniffe noch gegen die Bußgeldbescheide vorzugehen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist oft schwierig. Bei Schwierigkeiten hilft der Mietvertrag oft nicht weiter, und die Rechtsprechung mit ihren vielen Urteilen ist nicht leicht zu verstehen. Die Interessen von Vermieter und Mieter widersprechen sich. Es stellen sich viele Fragen:
- Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht?
- Ihr Mieter zahlt die Miete nicht?
- Er zieht vielleicht auch nicht aus?
- Lebt ein Mietnomade in den von Ihnen vermieteten Räumlichkeiten?
- Welche Reparaturen muss der Mieter, welche der Vermieter durchführen / bezahlen?
- Haben Sie einen Messi in Ihrer Wohnung?
- Offene Posten werden nicht bezahlt?
- Der Schuldner ist unpfändbar?
- Der Gerichtsvollzieher kommt mit Ihren Forderungen nicht weiter?
- Wir haben die komplette Lösung für Sie!
Schmeissen Sie in solchen Fällen dem guten Geld kein Schlechtes hinterher, und seien Sie nicht der Kreditgeber für Ihren Schuldner! Zögern Sie nicht, uns zu beauftragen, ggf. noch bevor Sie viel Geld in eine zeit- und kostenintensive Räumungsklage, die sehr teure Räumungsvollstreckung mit den Kosten eines Frachtunternehmens pp .investieren.
Bei uns gibt es keine Mindestforderungshöhe! Bei all diesen Themen helfen wir Ihnen umgehend Ihre Interessen durchzusetzen, zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Durchführung einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch ein Mediationsverfahren. Falls außergerichtlich keine Begleichung der Forderung erfolgt ist, wird durch uns das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Folgende Schritte werden je nach Bedarf durchgeführt:
- Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
- Klageverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung
- Pfändungsmaßnahmen
- Beantragung von Haftbefehlen
Die Regelungen zwischen Privaten und Stromlieferanten (z.B. RWE oder EON), sogenannten Grundversorgern, haben eine gesonderte gesetzliche Regelung im StromGVV erfahren. Da es oftmals zu Problemen bei der Abmeldung und Neuanmeldung von Privatleuten oder bei Abbuchungen von Abschlagszahlungen kommt und sich hierdurch oft massive Zahlungsrückstände auftürmen, neigen Stromlieferanten dazu dem Bürger den Strom abzuschalten. Hierzu sind die Grundversorger jedoch nicht berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen. Bei der Vermittlung und der gerichtlichen Durchsetzung ihrer gesetzlichen Ansprüche gegenüber den Stromlieferanten sind wir Ihnen gern behilflich.
Beim Sozialrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes und für den Laien nicht zu durchdringendes Rechtsgebiet. Allein das Sozialgesetzbuch, das den Kern des Sozialrechts bildet, besteht aus zwölf Büchern. Vereinfacht gesagt behandelt das Sozialrecht die Sicherung der Bevölkerung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter.
Sozialrechtliche Beratung und Vertretung wird insbesodnere bei folgenden Fragestellungen geboten:
- Schwerbehindertenrecht (Festsetzung eines GdB durch die zuständige Behörde)
- Rechtsfragen rund um ALG II und ALG XII (früher: Sozialhilfe) und Vertretung gegenüber dem Jobcenter und dem Sozialamt
- Rechtsfragen der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Anerkennung einer Berufskrankheit)
- Rentenversicherungsrecht (alle Rentenarten, z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, pp.)
- Kranken- und Pflegeversicherungsrecht (z.B. Leistungsgewährung durch gesetzliche Krankenversicherer)
Der Vorwurf gegen ein Strafgesetz verstoßen zu haben wiegt schwer.
Oftmals erhält man zuerst von der Polizei die Bitte zur Vernehmung zu erscheinen, obwohl der gemachte Vorwurf nicht eindeutig benannt ist. Hier heißt es sehr vorsichtig sein.
Eine unbedachte Äußerung bei der Vernehmung kann weitreichende Folgen haben, wenn man nicht weiß, was bereits für Aussagen vorliegen, die zur Ladung der Polizei geführt haben.
Meist kann dann bereits vor Anklageerhebung und Eröffnung des Verfahrens vor Gericht eine Einstellung der Sache, ohne öffentlichen Termin, erreicht werden.
Für unsere Berufskollegen bearbeiten wir vertrauensvoll und zuverlässig Untervollmachtsmandate insbesondere vor folgenden Gerichten: Oberlandesgericht Hamm, Landgericht Hagen, Landgericht Dortmund, Sozialgericht Dortmund, Arbeitsgericht Iserlohn, Arbeitsgericht Hagen, Arbeitsgericht Dortmund, Amtsgericht Iserlohn, Amtsgericht Hagen, Amtsgericht Altena, Amtsgericht Schwerte, Amtsgericht Dortmund, Amtsgericht Lüdenscheid, Amtsgericht Menden.
Überdies nehmen wir für unsere Hauptbevollmächtigten und Mandanten auch Beweisaufnahmetermine außerhalb der forensischen Tätigkeit wahr oder führen Besprechungen vor Ort im Auftrage unserer Mandanten oder Hauptbevollmächtigten. Wir vereinbaren – wie üblich – Gebührenteilung. Die Abrechnung unserer Gebühren nehmen wir regelmäßig erst mit Abschluss der Instanz/des Einzelauftrages vor. Regelmäßig erstatten wir nach Terminswahrnehmungen einen ausführlichen Terminsbericht.
Wir freuen uns, für Ihre Mandanten und Sie als Kollegen und Hauptbevollmächtigte vertrauenswürdige Ansprechpartner sein zu dürfen.
Ein Unfall ist schnell passiert! Alle nehmen irgendwie, sei es auch nur als Fußgänger, am Straßenverkehr teil. Hier wird besonders deutlich, dass ein kleiner Fehler Folgen haben kann, die kaum überschaubar sind. Es muss festgestellt, werden, wer einen Unfall verursacht hat. Die Schuldfrage ist in vielen Fällen aber nicht eindeutig.
Häufig war es nicht ein Fehler allein, der zum Unfall geführt hat. Oft haben mehrere Beteiligte Fehler begangen. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob jemand überhaupt DIE Schuld an einem Unfall trägt. Haben mehrere Unfallbeteiligte sich falsch verhalten, muss abgewogen werden, ob und mit welchem Anteil sie für den Unfallschaden aufkommen müssen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Schadensersatzansprüche gegen andere durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren.
Wir übernehmen gerne die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren und bemühen uns um die Vermeidung von Fahrverboten oder um die Abkürzung von Führerscheinsperrfristen, weil hierdurch der Verlust des Arbeitsplatzes droht mit unter Umständen ruinösen wirtschaftlichen Folgen.
Nicht nur bei Verkehrsunfällen müssen Schäden über die Versicherung reguliert werden. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung um bei Brandschäden, Wasserschäden und ähnlichen Schadensfällen.
Wir setzen uns zum Beispiel mit folgenden Versicherungen auseinander:
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Gebäudeversicherung
- Gebäudehaftpflichtversicherung
- usw.
Da die Leistungen der Sozialversicherungsträger im Alter, bei Krankheit, bei Berufsunfähigkeit oder ähnlichen Vorsorgefällen stark begrenzt oder ganz abgeschafft wurden, werden aus guten Gründen private Versicherungen abgeschlossen. Aber auch mit der privaten Versicherung kann es Streit geben, ob und in welchem Umfang sie leisten muss. Auch dann, wenn Ihre Versicherung nicht leisten will, helfen wir Ihnen und setzten Ihre Interessen durch.