Können Sie nur noch eingeschränkt arbeiten, d.h. wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbarer Zeit zwar mehr als 3 Stunden täglich, nicht aber mehr mindestens 6 Stunden täglich Ihrer Arbeit nachgehen? In diesem Fall kommt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für Sie in Betracht.
Diese Rente ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. In Verbindung mit einer Teilzeitbeschäftigung soll sie jedoch Ihren Lebensunterhalt weitestgehend absichern.
Wenn Sie aber zwischen 3 und 6 Stunden täglich erwerbstätig sein könnten und nur deshalb arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, so können Sie einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Sie haben dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, obwohl Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.