Die Regelungen zwischen Privaten und Stromlieferanten (z.B. RWE oder EON), sogenannten Grundversorgern, haben eine gesonderte gesetzliche Regelung im StromGVV erfahren. Da es oftmals zu Problemen bei der Abmeldung und Neuanmeldung von Privatleuten oder bei Abbuchungen von Abschlagszahlungen kommt und sich hierdurch oft massive Zahlungsrückstände auftürmen, neigen Stromlieferanten dazu dem Bürger den Strom abzuschalten. Hierzu sind die Grundversorger jedoch nicht berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen. Bei der Vermittlung und der gerichtlichen Durchsetzung ihrer gesetzlichen Ansprüche gegenüber den Stromlieferanten sind wir Ihnen gern behilflich.