Kanzlei
Klar in der Kommunikation, methodisch in den Abläufen, zielorientiert bei der Umsetzung – dies kennzeichnet unser Team. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite, mit dem gemeinsamen Ziel nachhaltigen Erfolgs. Mit einer professionellen auf unseren Kanzleialltag angepassten Software und einem entsprechenden professionellen Dokumentenmanagementsystems stehen alle Informationen jederzeit und ortsunabhängig zur Verfügung – ein Konzept, auf das wir weder verzichten wollten noch könnten.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung in allen hier auf der Website beschriebenen Rechtsgebieten sowie eine auf Ihre Interessen abgestimmte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Wenn Ihnen niemand mehr glaubt, keiner mehr hilft und Sie vor dem Nichts stehen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir gewähren Ihnen ein offenes Ohr. Und oftmals kommt die Hilfe noch rechtzeitig.
Das Bild des Rechtsanwalts in der modernen Zeit ist das des Problemlösers. Allein durch die Tätigkeit in ungezählten Lebenssituationen, in denen wir Mandanten helfen, haben wir oft einen besseren Überblick als der Betroffene, der in seinen eigenen Angelegenheiten zumeist "den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht". Zögern Sie deshalb nicht, uns anzusprechen. Bekanntlich gibt es keine dummen Fragen, sondern höchstens fehlende Antworten.
Sollten Sie einen persönlichen Kontakt oder einen Termin in Ihrem Hause wünschen oder weitere Fragen haben, können Sie uns natürlich auch gerne eine E-Mail zukommen lassen. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.
- Wir beraten Sie in den auf unserer Website beschriebenen Rechtsgebieten und bieten Ihnen eine entsprechende anwaltliche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
- Erstellung juristischer Gutachten für Sie in den beschriebenen Rechtsgebieten
- Anmeldung Ihrer Marken, Patente, Geschmacksmuster pp. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OAMI/WIPO)
- Wir übernehmen die Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. §§ 4f u. 4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), Art. 37 DSG-VO (Datenschutzgrundverordnung)
Die Mandatsanbahnung erfolgt heutzutage in der Regel über das Internet. Dies ist nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, daß in einer Zeit, in der auf immer größere Spezialisierung Wert gelegt wird, Sie als Mandant oder Mandantin nicht mehr den Anwalt in Ihrer nächsten Umgebung suchen, sondern einen kompetenten Ansprechpartner, mag er auch noch so weit entfernt arbeiten. Schließlich zählt das Ergebnis am Ende der Mandatsbearbeitung. Da die Abwicklung des Mandats überwiegend über die elektronischen Medien erfolgt, tritt der persönliche Kontakt zugunsten einer schnellen und effizienten Sachbearbeitung eher in den Hintergrund. Das muß jedoch nicht der Fall sein.
Bitte besuchen Sie mich nach vorheriger Terminsabsprache. Insbesondere dann, wenn es um höhere Streitwerte und wichtige Vermögensdispositionen geht, kann sich eine längere Anfahrt zum Rechtsanwalt des Vertrauens oder umgekehrt durchaus lohnen.
In unserer nicht auf o.g. Rechtsgebiete beschränkten Kanzlei werden Sie auch in anderen Rechtsbereichen betreut. In schwierigen Angelegenheiten aus entlegeneren Rechtsgebieten vermitteln wir Sie gerne an kompetente Kooperationskanzleien weiter.
Rechtsanwalt Stefan Harmuth
Ich beschäftige mich seit langem überwiegend mit Immobilienrecht im weiteren Sinne, insbesondere mit Baurecht im privaten und öffentlichen Bereich sowie im Wettbewerbsrecht, Medienrecht und den Rechten geistigen Eigentums. In jüngster Zeit bilden meine Tätigkeitsschwerpunkte "Datenschutzrecht" und das Arbeitsrecht einen wesentlichen Bestandteil meiner Gesamttätigkeit. So bin ich seit Jahren in immer zunehmenderem Umfang u.a. als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig.
Die Hinwendung zu den Rechten geistigen Eigentums mag an meiner Affinität zur Musikbranche liegen. So bleibt der Kontakt zu zahlreichen Künstlern, Verlagen, Produzenten, Plattenfirmen und -labels nicht aus. Aus diesem teilweise erschöpfenden, teilweise unerschöpflichen Reservoir gewinne ich immer neue Inspirationen für meine berufliche Tätigkeit. Kreativität ist eine Komponente, die in meinem Beruf selten verbreitet und doch so ungemein nützlich, bisweilen unverzichtbar ist.
Das Immobilienrecht ist originär eine der interessantesten Rechtsmaterien. Ich habe dort meine Heimat gesucht und gefunden, wo am heftigsten gestritten wird, weil die Beteiligten um besonders große Vermögenswerte kämpfen. Dort findet der juristische Diskurs in seiner gesamten Breite statt, dort werden die entscheidenden Dispositionen getroffen.
Rechtsanwältin Antje Frettlöh
Nach meinem Studium, welches ich von 2008 bis 2013 an der Ruhr-Universität in Bochum absolvierte, begann ich mein Referendariat beim Landgericht Bochum. Schon dort machte mir von allen zu durchlaufenden Stationen die Anwaltsstation in einer Kanzlei am meisten Spaß, sodass für mich als Berufswunsch schnell die Tätigkeit als Rechtsanwältin fest stand. Insbesondere interessierte mich, auch schon während des Studiums, das Zivilrecht sowie das Strafrecht. Beide Rechtsgebiete bieten viele verschiedene juristische Facetten des täglichen Lebens.
Im Zivilrecht kommt es häufig darauf an, Leuten in alltäglichen Angelegenheiten zu helfen, sei es privat oder beruflich. Besonders das Strafrecht hat mich schon früh fasziniert, sodass ich bereits während des Studiums meinen Schwerpunkt in diesem Rechtsgebiet absolvierte. Denn auch ein Strafverfahren, oder sei es nur ein Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann jeden noch so gesetzestreuen Bürger treffen. Dabei macht es mir Spaß, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen so den Alltag zu erleichtern.
Das Familienrecht erfasst beispielsweise viele Aspekte, welche in den meisten Fällen rechtlich gut durchdacht werden wollen. So ist das Verhältnis zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern, das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie der sonstige Abstammungsgrad und seine Rechte und Pflichten daraus zu beachten.
Insbesondere bei der Gründung oder Aufhebung einer Familie gibt es viele rechtliche Gesichtspunkte zu bedenken. Darunter fallen insbesondere im Vorfeld einer Ehe die Schließung eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie im Anschluss, wenn eine solche Regelung fehlt, der Zugewinnausgleich, der Trennungsunterhalt, der Versorgungsausgleich, das Umgangs– und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.
Doch auch zwischen Familienmitgliedern, die voneinander abstammen, gibt es einiges zu regeln. Dazu gehören insbesondere die Pflegschaft, die Betreuung, die Vormundschaft, sowie Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, wie beispielsweise die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten.
In alledem beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei den nötigen Schritten zur Seite.
Rechtsanwalt Alexander Richter
Das Grundstudium der Rechtswissenschaften habe ich zunächst an der Philipps-Universität in Marburg absolviert. Aufgrund der Verbundenheit zu meiner Heimatstadt Iserlohn bin ich danach wieder nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt und habe für zwei weitere Jahre der Ruhr-Universität in Bochum studiert und dort das Staatsexamen abgelegt. Im Anschluss erfolgte das Referendariat am örtlichen Landgericht in Hagen.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere das Verkehrsrecht, sowie das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, da diese Rechtsgebiete oft miteinander verknüpft sind. Nicht selten schließt sich an einen Verkehrsunfall auch ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren an, sodass ich dann auch Angelegenheiten, welche die Fahrerlaubnis betreffen, betreue.
Darüber hinaus bearbeite ich auch jegliche Gewährleistungsfälle beim PKW-Kauf, da ich mir aufgrund meiner Leidenschaft zu Autos auch fachspezifisches KFZ-Wissen aneignen konnte. Dies ermöglicht mir eine umfangreiche Beratung bei Unfällen oder Gewährleistungsfällen im KFZ-Bereich.
Eine anwaltliche Unterstützung bei Verkehrsunfällen ist heutzutage meines Erachtens nach zwingend erforderlich, da die Haftpflichtversicherer aus verschiedenen Gründen die Auszahlungsbeträge kürzen und sich oft komplizierte Haftungsfragen stellen, selbst wenn die Beteiligten sich vor Ort über die Schuldfrage einig sind. Hinzu tritt die komplizierte Abwicklung in Fällen eines Totalschadens des Fahrzeuges.
Des Weiteren mache ich für meine Mandanten nach Verkehrsunfällen Nutzungsausfallentschädigungen, Schmerzensgelder, Verdienstausfallschäden und diverse weitere Ansprüche geltend, welche sich je nach Ausmaß des Verkehrsunfalles ergeben. Es ist mein Ziel den meinen Mandanten die Unannehmlichkeiten der Schadenabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall weitestgehend abzunehmen.
Rentenberaterin Astrid Harmuth
Nach mehr als 32jähriger Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich diese Tätigkeit aufgegeben. Ich wollte nicht mehr ausführendes Organ der Krankenversicherung und der Politik sein und den Kunden darüber hinten an stellen, sondern wieder aktiv für den Kunden tätig sein. Daher ließ ich mich erfolgreich zur Rentenberaterin ausbilden. Jetzt kann ich wieder einzig und allein im Interesse meiner Mandanten handeln.
Das Rentenrecht ist für den Laien unüberschaubar, und ich will Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, Schwerbehindertenrechts und des übrigen Sozialrechts mit Bezug zur gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung und der Statusfeststellung.