Entgegen anderslautender Annahmen ist die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) schon seit Langem in Kraft. Viele Betriebsinhaber und Geschäftsführer glauben, dass die DSGVO erst ab dem 26.05.2018 eingeführt wird, das ist jedoch falsch. Richtig ist, dass deren betriebliche Umsetzung bis spätestens 25.05.2018 erfolgen muss. Danach drohen massive Nachteile einmal von behördlicher Seite (Ordnungsgelder), aber insbesondere massive Abmahnwellen durch Abmahnkanzleien.
Diese werden auf das Wettbewerbsrecht gestützt werden. Denn die Vorschriften der DSGVO sind zugleich Wettbewerbsregeln, deren Nichteinhaltung als unzulässiger Wettbewerbsvorteil nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) angesehen wird. – Jeder Betrieb, der noch nicht auf dem aktuellen Stand der DSGVO ist, ist gut beraten, die wenigen verbleibenden Wochen bis zum Stichtag 26.05.2018 zu nutzen, um die Anforderungen der DSGVO im eigenen Betrieb umzusetzen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung !