Das Wettbewerbsrecht umfasst die Rechtsgebiete des Kartellrechts und des Rechts über den unlauteren Wettbewerb. Insbesondere Letzteres hat durch die fortschreitende Globalisierung und den immensen Internethandel und Internetdienstleistungsverkehr enorm an Bedeutung gewonnen.
So regelt das Recht über den unlauteren Wettbewerb (auch "Lauterkeitsrecht" genannt) die Rechtsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern. Was darf ich im Verhältnis zu meinen Konkurrenten, beziehungsweise was darf ich nicht?
Da das Wettbewerbsrecht durch eine Vielzahl spezialgesetzlicher Normen ausgestaltet wird, die heutzutage insbesondere dem Verbraucherschutz dienen, gibt es in diesem Segment eine schier unerschöpfliche Zahl an Abmahnungsmöglichkeiten.
Als Unternehmer muss ich unzählige Bestimmungen (insbesondere auch auf Grund europäischer Richtlinien) beachten (Beispiele sind die Preisangabenverordnung, die Batterieverordnung, immer neue Vorschriften über die Widerrufsbelehrung, ordnungsgemäße allgemeine Geschäftsbedingungen, das Telemediengesetz, die BGB-Info V, das Textilkennzeichnungsgesetz, das Jugendschutzgesetz in seiner aktuellen Form, der Mediendienste-Staatsvertrag, die Bestimmungen über die Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), pp. - die Liste ist schier unerschöpflich). Und je nach Branche sind die Bestimmungen anders.
Jeder Marktteilnehmer kann seine Konkurrenten über die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinaus erfolgreich abmahnen, die auch nur Hinweise an die Verbraucher (z.B. auf der Homepage pp.) unterlassen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Besonderen Gebrauch hiervon machen die "Großen" aller Branchen, die kleineren Marktkonkurrenten gerne mit eigener Rechtsabteilung und großem Budget das Leben erschweren (natürlich alles legal, denn das Gesetz sieht das ja genau so vor).
Die Fallzahl im Wettbewerbsrecht steigt von Jahr zu Jahr, die Übersicht geht bei den meisten Unternehmern verloren. Wann soll man sich eigentlich noch um das operative Geschäft kümmern?
Hier kommen wir ins Spiel. Vertrauen Sie uns Ihre wettbewerbsrechtlichen Aufgaben an, wir helfen Ihnen zuverlässig und sofort!