Ein Unfall ist schnell passiert! Alle nehmen irgendwie, sei es auch nur als Fußgänger, am Straßenverkehr teil. Hier wird besonders deutlich, dass ein kleiner Fehler Folgen haben kann, die kaum überschaubar sind. Es muss festgestellt, werden, wer einen Unfall verursacht hat. Die Schuldfrage ist in vielen Fällen aber nicht eindeutig.
Häufig war es nicht ein Fehler allein, der zum Unfall geführt hat. Oft haben mehrere Beteiligte Fehler begangen. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob jemand überhaupt DIE Schuld an einem Unfall trägt. Haben mehrere Unfallbeteiligte sich falsch verhalten, muss abgewogen werden, ob und mit welchem Anteil sie für den Unfallschaden aufkommen müssen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Schadensersatzansprüche gegen andere durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren.
Wir übernehmen gerne die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren und bemühen uns um die Vermeidung von Fahrverboten oder um die Abkürzung von Führerscheinsperrfristen, weil hierdurch der Verlust des Arbeitsplatzes droht mit unter Umständen ruinösen wirtschaftlichen Folgen.
Kurz gesagt, um:
- Führerscheinverfahren (Erteilung, Entzug, Wiedererteilung)
- Verkehrsunfallrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsvertragsrecht (z.B. PKW-Kauf, -Leasing, Reparatur)