Bei der Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2017 wird die Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert. Diese Zurechnungszeit steigert die Rente dadurch, dass zusätzliche Zeiten berücksichtigt werden, für die keine Beiträge gezahlt wurden.Diese Neuregelung ist erst im Juli 2017 vom Bundesrat genehmigt worden und bedeutet für die Erwerbsminderungsrente, die ab dem 01.01.2018 bewilligt wird, eine höhere Rente zu den bisher bewilligten Erwerbsminderungsrenten.