Das Recht am geistigen Eigentum, d.h. das Recht derjenigen Rechtsgüter, die ihren Ursprung in der schöpferischen geistigen Kraft des Menschen haben, ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass
a) ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist,
b) diese Rechtsmaterien von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet werden, die in aller Regel einer sich noch schneller wandelnden technischen Entwicklung angepasst werden muss,
c) die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten,
d) die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte Spezialkenntnisse auf außerjuristischem Terrain vorweisen können müssen, wie z.B. Kunst, Musikproduktion, Merchandising, Registerwesen, Naturwissenschaften pp.
Vielfach wird der "gemeine" Hausanwalt beispielsweise mit dem Anliegen eines Solomusikers größte Schwierigkeiten haben, der einen Aufführungsvertrag eines Veranstalters mit der Bitte um rechtliche Überprüfung vorlegt. Mit den Vereinbarungen über das Catering wird der hinzugezogene Hausanwalt sich ggf. noch zurechtfinden, doch wie verhält es sich, wenn Bestimmungen über Ton- und Lichttechnik vorhanden sind? Einen kompetenten Verhandlungspartner mit der Gegenseite dürfte man auf diese Weise nicht so einfach finden.
Genausowenig dürfte der Hausanwalt in der Lage sein, die Anliegen eines Konzertveranstalters zu vertreten, der einen Tour-Tross auf die Beine stellen und sich gegenüber Dutzenden von Beteiligten rechtlich absichern muss. Der Einblick in die entsprechende Szene fehlt ganz einfach.
Daher ist die Tätigkeit des Anwalts im Bereich Geistiges Eigentum nicht regional beschränkt. Der hier auftretende Anwalt muss bundes-, europa-, ggf. weltweit die Interessen seiner Mandanten wahrnehmen. Der persönliche Kontakt ist hierbei nicht mehr derartig entscheidend wie etwa im Nachbarrecht. Von entscheidender Bedeutung ist vielmehr die Kenntnis von weit über den "juristischen Dunstkreis" hinausragenden Lebensbereichen. Darüber hinaus melden wir Ihre Marken, Patente, Geschmacksmuster pp. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OAMI/WIPO) an.