Wir haben vor dem Landgericht Düsseldorf für eine Mandantin am 13.11.2013 ein bahnbrechendes Urteil erstritten, das den Abmahnwahnsinn weiter eindämmen wird.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Unterlassungs- und Zahlungsklage der Firmen Warner Music Group Germany Holding GmbH, EMI Recorded Music GmbH, Universal Music GmbH und Sony Music Entertainment (Germany) GmbH gegen unsere Mandantin nach jahrelangem Rechtsstreit abgewiesen. Das Urteil ist nicht angefochten und damit rechtskräftig geworden (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2013 zu dem AZ 12 O 592/10).
In den Entscheidungsgründen erkennt das Landgericht an, dass unsere Mandantin der vom Bundesgerichtshof geforderten sog. „sekundären Darlegungslast“ nachgekommen ist und „rüffelt“ die bewusste Fehlinterpretation dieses Begriffes durch die Plattenfirmen nicht zum ersten Mal. Vielen unserer Mandanten wird im Falle gerichtlicher Inanspruchnahme durch diese gerichtliche Betrachtung nunmehr geholfen werden können.
Wenn Sie Interesse an dem Urteil haben, übersenden wir es Ihnen gerne in geschwärzter Form gegen Vorauszahlung von 30 EUR.