Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer gerichtlich oder außergerichtlich z.B. in folgenden Fällen:
- Kündigung
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Gehaltsforderungen
- Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit
- Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
- Betriebsvereinbarungen
Aufgrund seiner vielfältigen und komplexen Regelungen in diversen Gesetzbüchern beinhaltet das Arbeitrecht diverse Stolpersteine, die dem juristischen Laien oft nicht bekannt sind. Es bedarf daher rechtlicher Beratung und Vertretung, um solche Stolpersteine zu erkennen und geschickt zu vermeiden. Schließlich geht es bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht selten auch um für Arbeitnehmer existenzielle Fragen wie z.B. den Bestand des Arbeitsverhältnisses oder auch die Sicherung von Arbeitslosengeld I.
So ist rechtliche Beratung zumeist schon bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages ratsam. Durch eine umfassende Beratung gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses können spätere Unstimmigkeiten und Unklarheiten vermieden werden. Der Abschluss eines nachteiligen oder gar unwirksamen Arbeitsvertrages kann sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer zu erheblichen Nachteilen führen. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger, sich rechtliche Beratung nicht erst dann einzuholen, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, sondern bereits durch entsprechende Beratung vor Vertragsabschluss eventuell auftretende Risiken zu minimieren.
Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch die Durchführung einer innerbetrieblichen Mediation.