In Deutschland ist die Zahlung einer Gebühr für die Nutzung von Straßen (Maut) noch relativ neu. Gegenwärtig gilt die Zahlung von Maut nur für den Lastkraftverkehr. Allerdings gibt es bereits jetzt viele rechtliche und praktische Schwierigkeiten bei der Einhaltung der gesetzlichen Maut-Regelungen.
Die Probleme der Maut, die sich z.B. bei der „Anmeldung“ in der Mauterfassung automatisch per Funk oder direkt am Automaten ergeben, sind jedoch weitestgehend ungeklärt.
Oftmals werden Kraftfahrer deshalb von den Behörden in Anspruch genommen, obwohl dies rechtlich nicht gerechtfertigt ist. Zudem scheinen aufgrund der langen Reisezeiten im Transitverkehr mögliche Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide abgelaufen zu sein.
Allerdings gibt auch in diesen Fällen die Möglichkeit durch juristische Kniffe noch gegen die Bußgeldbescheide vorzugehen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.