Der Vorwurf gegen ein Strafgesetz verstoßen zu haben wiegt schwer.
Oftmals erhält man zuerst von der Polizei die Bitte zur Vernehmung zu erscheinen, obwohl der gemachte Vorwurf nicht eindeutig benannt ist. Hier heißt es sehr vorsichtig sein.
Eine unbedachte Äußerung bei der Vernehmung kann weitreichende Folgen haben, wenn man nicht weiß, was bereits für Aussagen vorliegen, die zur Ladung der Polizei geführt haben.
Meist kann dann bereits vor Anklageerhebung und Eröffnung des Verfahrens vor Gericht eine Einstellung der Sache, ohne öffentlichen Termin, erreicht werden.