Nicht nur bei Verkehrsunfällen müssen Schäden über die Versicherung reguliert werden. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung um bei Brandschäden, Wasserschäden und ähnlichen Schadensfällen.
Wir setzen uns zum Beispiel mit folgenden Versicherungen auseinander:
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Gebäudeversicherung
- Gebäudehaftpflichtversicherung
- usw.
Da die Leistungen der Sozialversicherungsträger im Alter, bei Krankheit, bei Berufsunfähigkeit oder ähnlichen Vorsorgefällen stark begrenzt oder ganz abgeschafft wurden, werden aus guten Gründen private Versicherungen abgeschlossen. Aber auch mit der privaten Versicherung kann es Streit geben, ob und in welchem Umfang sie leisten muss. Auch dann, wenn Ihre Versicherung nicht leisten will, helfen wir Ihnen und setzten Ihre Interessen durch.