Die Änderung des Pflegeversicherungsbeitrags wurde vom Bundesrat am 16.06.23 gebilligt. Demzufolge erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,6 % von derzeit 3,4 % auf 4 %. Der Arbeitgeber trägt davon 1,7 %, den Rest der kinderlose Arbeitnehmer.
Bei Versicherten mit Elterneigenschaft wird der Pflegeversicherungsbeitrag künftig gestaffelt. Versicherte mit einem Kind zahlen anstelle der zuletzt 3,05 % ab 01.07.23 dann 3,4 % Pflegeversicherungsbeitrag. Auch hier trägt der Arbeitgeber 1,7 %.
Bei Versicherten mit 2 und mehr Kindern wird der Beitrag künftig folgendermaßen gestaffelt:
Versicherte mit 2 Kindern 3,15 %
Versicherte mit 3 Kindern 2,90 %
Versicherte mit 4 Kindern 2,65 %
Versicherte mit 5 Kindern und mehr 2,40 %
Das heißt, dass ab 2 Kindern bis zur Obergrenze von 5 Kindern und mehr sich der Pflegeversicherungsbeitrag für den jeweiligen Versicherten um 0,25 % verringert. Der Arbeitgeber trägt immer den Anteil von 1,7 %, so dass die Beitragsentlastung voll bei dem Versicherten ankommt.
Rentner erhalten keinen Zuschuss/keine Beteiligung des Rentenversicherungsträgers zu den Pflegeversicherungsbeiträgen. Hier sind die jeweils vollen Beiträge vom Versicherten allein zu tragen.
Sollte der Rentenversicherung nicht bekannt sein, dass Rentenbezieher zwei Kinder und mehr erzogen haben, sollte dies der Rentenversicherung entsprechend mitgeteilt werden, damit eine korrekte Beitragsabrechnung erfolgen kann.