Nicht nur nach einer Scheidung haben viele Leute das Bedürfnis, ihren Namen ändern zu lassen. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um den durch Heirat angenommenen Nachnamen. Doch auch die Vornamen sind oft Grund zur Unzufriedenheit. Für alle, die mehrere Vornamen besitzen und einen bestimmten davon favorisieren, hat der Bundestag nun eine gute Entscheidung getroffen.
Ab dem 01.11.2018 darf gem. § 45 a des Personenstandgesetztes jeder, der mehrere Vornamen besitzt – die unter deutsches Recht fallen und nicht durch einen Bindestrich miteinander verbunden sind - die Reihenfolge dieser Vornamen ändern lassen, um den favorisierten Namen als sogenannten Rufnamen eintragen zu lassen. Hier geht es um die Vornamenssortierung.
Geändert werden kann jedoch nur die Reihenfolge. Ganze Namen streichen, hinzufügen oder die Schreibweise ändern, ist indes noch nicht möglich. Die Erklärung zur Namensänderung ist gegenüber dem jeweils zuständigen Standesamt abzugeben. Sollten Sie davon Gebrauch machen wollen, so sind wir Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.
Das Thema Namen ist auch für Gerichte immer wieder ein Entscheidungsthema. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem seiner Urteile 5 Vornamen für ausreichend gehalten. Ebenso sorgt aber auch die Wahl der Namen immer wieder für Streitigkeiten, da die Standesämter die Eintragung einiger Namen zum Schutz des Kindes verweigern. Hier einige Beispiele für abgelehnte Vornamen: Pfefferminza, Mandy (für einen Jungen), Junge, Störenfried, Theiler (statt Tylor), Blitz, Schröder, Whisky, Waldmeister, Joghurt, Crazy Horse, Borussia, Desperado, Popo, Kirsche, Köln, Porsche, Gucci, Seniorina, Satan.
Was inzwischen jedoch an Namen akzeptiert wird, ist nicht weniger verwunderlich: Sexmus Ronny, Don Armani Karl-Heinz, Camino Santiago Freigeist, Pumuckl, Tarzan, Winnetou, Schneewittchen, Apple, Peaches, Sunshine, Courage, Sheriff, Pepsi-Carola, Fanta, Prestige, Chanel, Cinderella-Melodie, Schaklyn (statt Jaqueline), Nussi, Bluebell, Sturmhard.