Bei Langzeitverträgen, die ab dem 1. März geschlossen werden, gibt es für Verbraucher nun die Erleichterungen, dass bei automatischen Verlängerungen der Vertrag zwar unbefristet weiter läuft, Kunden aber eine Kündigungsfrist von höchstens 1 Monat haben. Bisher verlängerten sich solche Verträge meist für 1 Jahr. Wer ab dem 01.03.2022 einen Organspende-Ausweis beantragt, soll von den Behörden künftig u.a. Aufklärungsmaterial und auch den Organspendeausweise übermittelt bekommen und Auskünfte über Beratungsmöglichkeiten bspw. ganz einfach beim eigenen Hausarzt erhalten können. Zudem tritt das sog. "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Mit ihm soll zukünftig auch ein Organspende-Register aufgebaut werden.
Hecken und Bäume dürfen ab dem 1.03.2022 nicht mehr geschnitten werden, denn ab dann gilt für sie eine sogenannte Schonzeit, die bis Ende September andauert (§39 BNatSchG). Ab dem 04.03.2022 soll der Besuch der Gastronomie/Hotellerie bundesweit auch für Ungeimpfte mit einem negativen Test (3G) wieder möglich sein. Ab dem 20.03.2022 folgen weitere Lockerungen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht (Pflegepersonal, Krankenhäuser etc.) tritt - Stand 04.03.2022 - am 16.03.2022 in Kraft. Wie immer gibt es hier aber auch Ausnahmen, welche jeweils durch die zuständigen Behörden zu entscheiden sind.
Die Umstellung auf Sommerzeit steht am 27.03.2022 an. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, um 02.00 Uhr nachts, wird die Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt