Die sogenannte Novelle der Straßenverkehrsordnung passierte in der vergangenen Woche den Bundesrat zur Abstimmung (14.02.2020).
Abzustimmen war unter anderem über ein viel diskutiertes generelles Tempolimit auf 30 km/h Innerorts und 130 km/h auf Autobahnen. Der Bundesrat stimmte dagegen, sodass es bei Tempolimit 50 km/h Innerorts und unbegrenzt auf Autobahnen verbleibt, sofern nicht eine abweichende Beschilderung etwas anderes vorschreibt.
Ferner werden Sanktionen für Fahrradfahrer/E-Scooterfahrer teurer. Bisher kostete Fahren auf dem Gehweg 10€. Nun aber werden 55€ -100€ fällig. Auf selbige Höhe steigen auch die Bußgelder für Verkehrssünder beim Parken ohne Parkschein, in der 2. Reihe oder in unübersichtlichen Kurven. Ebenso auf Carsharing-Plätzen oder vor Feuerwehrzufahrten. Die Novelle erweitert zudem nun die Abstandsregeln für das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen, sofern ein Radweg rechts von der Fahrbahn angelegt ist: 8m Abstand soll zu den Fahrbahnkanten gehalten werden (bisher 5m).
200 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg: So wird derzeit bestraft, wer nicht zur Seite fährt und eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bildet. Dabei bleibt es auch. Das angedachte 1-monatige Fahrverbot bleibt erst einmal aus. Parken in den großen Städten ist insbesondere für Anwohner ein oft lästiges Thema. Der Bundesrat lehnte nun aber zu deren Gunsten einen Vorschlag aus dem Kreis der Länder ab, welche die Gebühren für Anwohnerparkausweise auf bis zu 240€ erhöhen wollten. Es bleibt somit bei 10,20€ - 30,70€ pro Jahr.