Jeder kennt das: Man ist beteiligt an einen Unfall, den man nicht verschuldet hat. Anschließend verhält man sich richtig, denn man lässt ein Sachverständigengutachten erstellen und geht zu einem Rechtsanwalt. Dieser macht die Ansprüche hinsichtlich des entstandenen Schadens am PKW bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Diese erklärt zwar, für den Schaden aufzukommen, nimmt aber meistens erhebliche Abzüge an der geltend gemachten Forderung vor. Diese begründen sie dann mit einem eigenen Prüfbericht, ohne den PKW selber untersucht zu haben.
Viele Menschen lassen sich darauf ein, um die Angelegenheit schnell erledigt zu haben. Dies ist jedoch nicht nötig! Erst in der letzten Woche ist es uns wieder einmal gelungen die Forderung im Gesamten durchzusetzen, indem wir ein Ergänzungsgutachten des Sachverständigen anforderten, in welchem dieser, insbesondere hinsichtlich der von der Versicherung gemachten Kürzungen, Stellung nahm und seine Kostenaufstellung im Gutachten rechtfertigte. Die Zusatzkosten für diese Stellungnahme wurden ebenfalls von der Versicherung übernommen. So dauert die Geltendmachung der Forderung meistens zwar einige Zeit länger, aber es lohnt sich in jedem Fall!
Man muss die Abzüge der Versicherung nicht hin nehmen!