„Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.“ (Quelle: Wikipedia)
Für Sie und Ihren Betrieb geht es ab dem 25.05.2018 unmittelbar los. Wer noch keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, sollte sich schleunigst darum kümmern, denn ab dann ist das Vorhandensein einer solchen Stelle nicht nur für größere Betriebe Pflicht. RA Harmuth bietet diese Tätigkeit als sog. externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter an. Informieren Sie sich im Einzelnen z.B. hier http://www.harmuth-kollegen.de/betrieblicher-datenschutzbeauftragter
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