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Die gefürchtete MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)!

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum die Fahrerlaubnisbehörden eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlagen können.

Alkohol

Grundsätzlich erlaubt ist alles bis 0,5 Promille. Autofahrer, bei denen jedoch mehr gemessen wird, müssen mindestens mit 500€ Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Bei mehr als 1,1 Promille droht zudem der Führerscheinentzug, ab 1,6 Promille die gefürchtete MPU. Die Führerscheinbehörden können aber auch bei niedrigeren Promillewerten eine MPU verlangen, beispielsweise wenn die Annahme besteht, dass der auffällig gewordene Fahrer ein Alkoholproblem hat oder wiederholt unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird. Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.

Drogen

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss führt in der Regel sofort zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dabei ist es meist egal, ob Sie als Fahrer, Beifahrer oder Fußgänger erwischt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde spricht zunächst jedem, der unter Drogen auffällig geworden ist, die Eignung zum Führen eines PKW ab. Einzige Ausnahme ist der einmalige Konsum von Cannabis, wobei auch dort der Einzelfall entscheidend ist.

Zu viele Punkte in Flensburg

Seit Mai 2014 gilt die Grenze von max. 7 Punkte. Ab dem 8. Punkt muss der Führerschein abgegeben werden. Meistens ist die Wiedererlangung dann nur mit einem pos. MPU-Gutachten möglich.

Krankheiten/körperliche Beeinträchtigungen:

wie z.B. fehlende Gliedmaßen, Gleichgewichtsstörungen, starke Schwerhörigkeit / eingeschränktes Sehvermögen, Diabetes, Herz- / Gefäßkrankheiten, Epilepsie, Querschnittslähmung…

Fehlende geistige Eignung:

Auch geistige Mängel (hohes Aggressionspotenzial, langsame Reaktionsfähigkeit, emotionale Instabilität, keine Selbstkontrolle…) können der Grund für eine Anordnung zur MPU sein.

Alternativen

Wenn Sie für 15 Jahre komplett auf Ihren Führerschein verzichten, können Sie diesen danach neu beantragt. Die MPU muss dann nicht mehr absolviert werden, da nach 15 Jahren i.d.R. die Verjährung eingetreten ist. Zum Ablauf findet zunächst eine schriftliche Befragung statt, dann die medizinische Untersuchung, sodann ein Leistungstests und anschließend die psychologische Untersuchung.

Dauer: Ca. 2,5 Std. (davon ca. 1. Std Gespräch mit dem Psychologen). Ihren Führerschein erhalten Sie nur bei einem pos. Gutachten zurück. Bei einem neg. Ausgang müssen Sie die MPU wiederholen.

Kosten: Die sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gesetzlich festgelegt. Sie liegen in der Regel insgesamt zwischen 1.600 – 2.000 €.

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Olga Tkocz

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Katharina Schrepkowski

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Janina Querbach

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Nadscha Tissen-Hamm

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