Wichtig für geschiedene Väter (aber ggf. auch für geschiedene Mütter):
Die Mütterrente ändert ggf. rückwirkend den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Die ab 1.März 2019 geltende neue Mütterrente hat auch Auswirkungen auf die Rente der geschiedenen Väter. Alle Mütter, die ihre Kinder bis zum 31.12.1991 geboren haben, bekommen höhere Zuschläge pro Kind aus der Rentenkasse. Ggf. steht dem geschiedenen Vater davon die Hälfte zu, wenn bei der Scheidung der Versorgungsausgleich durch das Gericht gesetzlich durchgeführt wurde. Deshalb sollten Betroffene die alten Scheidungsbeschlüsse überprüfen lassen.
Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall für Geschiedene, die schon eine Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente beziehen oder deren Ex-Partnerinnen (Ex-Partner) schon eine Rente beziehen oder diese bald beziehen werden. Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertveränderung führen, kann auf Antrag beim Familiengericht die Entscheidung ggf. abgeändert werden. Aber nicht nur im Fall der Mütterrente, sondern generell gilt, dass eine Kontrolle des bei der Scheidung erfolgten Versorgungsausgleichs vor dem Renteneintritt immer sinnvoll ist.