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„Digitale Spuren“ als Beweismittel vor Gericht

Heutzutage können TV-Geräte, Kühlschränke oder Sprachassistenten, welche mit dem Internet verbunden sind, teils permanent private Informationen sammeln. Nun wollen die Innenminister diese "digitalen Spuren" aus dem Bereich „Smart Home“ sichten, auswerten und sodann als Beweismittel vor Gericht verwenden dürfen.

Die Meinungen dazu sind bisher sehr gespalten. Die Politik begründet das Vorhaben damit, dass den digitalen Spuren jedes Einzelnen immer größere Bedeutung zukomme und auch der Gesetzgeber mit der Zeit gehen müsse. Insbesondere in den Bereichen des Betäubungsmittelmissbrauchs, bei Kapitalverbrechen und bei terroristischen Bedrohungslagen verspricht man sich große Erfolge. So könnten die per Sprachbefehl getätigten Online-Einkäufe oder Internetrecherchen mit bereits vorliegenden richterlichen Anordnungen verglichen werden, um so etwaige Verstöße auszudecken.

Datenschützer hingegen finden, dass dieses Vorgehen zu weit geht und der Eingriff in die jeweilige Privatsphäre unverhältnismäßig ist.

Teilen Sie uns gern Ihre Meinung dazu mit.

 

 

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