Wieder einmal spaltet eine juristische Frage die Gesellschaft: Sollte man großen Wohnkonzernen ihr Eigentum enteignen, um den Wohnungsnotstand in den Städten zu mildern? Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ möchte Immobilien „vergesellschaften“. Betroffen wären jedoch nur alle Vermieter mit mehr als 3000 Mietwohnungen.Dadurch soll den stetig steigenden Mietpreisen entgegengewirkt werden und wieder für Jedermann bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, denn bei vielen Familien, Rentnern und auch Alleinerziehenden gibt das monatliche Einkommen nicht annähernd her, was fürs Wohnen gebraucht würde. Damit die Enteignung jedoch angemessen wäre, müsste dieser Notstand ein erhebliches Ausmaß annehmen. Auch, obwohl das Wohnen ein Grundbedürfnis jedes Menschen darstellt.
Deshalb fordert die Initiative nach Artikel 15 Grundgesetz, die Zwangsverstaatlichung privaten Eigentums und diese Bestände sodann in das Gemeineigentum zu überführen. Die Forderung schlägt sowohl politisch, als auch gesellschaftlich hohe Wellen. Viele vertreten die Ansicht, dies sei zum Wohle der Allgemeinheit gerechtfertigt. Andere wiederum entgegnen, dass ein Einzelner nicht zum Wohle der anderen geschädigt werden dürfe. Teilen Sie uns gern ihre Meinung dazu mit.