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Erbausschlagung

Wenn ein Angehöriger verstirbt hat man selbstverständlich andere Dinge zu tun, als sich über ein etwaiges Erbe Gedanken zu machen. Dies kann aber rechtlich gesehen zu erheblichen Nachteilen führen. Denn nicht jedes Erbe ist etwas Positives. Hatte der Verstorbene z.B. Schulden, so werden auch diese weiter vererbt. Der Erbe tritt nämlich in ALLE Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.

Die Erbfolge richtet sich, sofern kein Testament vorhanden ist, nach der gesetzlichen Erbfolge, also nach dem Grad der Verwandtschaft. Es kann also passieren, dass man zunächst automatisch von Gesetzeswegen Erbe wird, ohne dass man dafür etwas tun muss (sog. Vonselbesterbe“) oder zuvor ein persönliches Verhältnis zu dem Verstorbenen gepflegt hat.

Für die Fälle, in denen das Erbe einen Nachteil für den Erben mit sich bringt (z.B. Schulden;  noch laufende Verpflichtungen, welche nicht durch die Erbmasse getilgt werden können;  Übernahme der Bestattungskosten, wenn diese höher als das Erbe sind; anfallende Erbschaftssteuer usw.) oder das Verhältnis zu Lebzeiten stark zerrüttet war bietet das Gesetz die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Ist das Erbe einmal angenommen, was auch durch nicht rechtzeitiges Handeln ausgelöst werden kann, so ist dies nicht mehr rückgängig zu machen!

Gemäß dem deutschen Erbrecht muss eine Erbschaft innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis von dem Erbfall erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt es unwiderruflich als angenommen. Die Ausschlagung hat gegenüber dem zuständigen/örtliche Nachlassgericht zu erfolgen. Ist die Ausschlagung erfolgreich, so wird man gesetzlich so behandelt, als sei man selbst bereits verstorben und das Erbe geht somit auf den nächsten Verwandten über. Beachten Sie dabei, dass dies in der Regel die eigenen Kinder sind. Wenn aber auch alle anderen Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, so geht das jeweilige Erbe auf den Staat über.

Die Kosten für eine Erbausschlagung richten sich nach dem Wert der Erbmasse.

Ob man das Erbe nun ausschlägt oder sich doch für die Annahme des Erbes entscheidet, ist folglich oftmals eine nicht ganz unkomplizierte Gegenüberstellung von persönlichen und wirtschaftlichen Aspekten.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, so kontaktieren Sie uns gerne und wir werden Ihnen helfen, diese schwierige Aufgabe zu lösen und für Sie die beste Entscheidung herauszuarbeiten. Ebenfalls sind wir gerne bereit, Ihnen bei der Erbausschlagung und den dazu notwendigen Schritten beratend und hilfeleistend zur Seite zu stehen.

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

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Katharina Schrepkowski

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Janina Querbach

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