Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Erstinstanzlicher Erfolg gegen inmedia_one GmbH

In einem vor dem Amtsgericht Iserlohn geführten Rechtsstreit konnte ein Erfolg gegen die Fa. inmedia_one GmbH aus Gütersloh erzielt werden.

Unsere Mandantin wurde aus einem sog. Haustürgeschäft auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.235,00 € für einen dreizehnteiligen Band "Märchen der Welt" von der Fa. inmedia_one GmbH in Anspruch genommen. Die Mandantin hatte unstreitig die empfangene Ware zurückgeschickt und damit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Nach Auffassung der inmedia_one GmbH erfolgte der Widerruf zu spät.

Das Amtsgericht Iserlohn entschied anders: Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft, so dass auch der vermeintlich "verspätete" Widerruf noch wirksam war. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt nicht die übliche Zweiwochenfrist in Gang (Urteil vom 14.09.2010, Az. 42 C 208/10).

Update 30.10.2010: Die Klägerin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Vom Ausgang des Berufungsverfahrens wird hier zu gegebener Zeit berichtet.

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

Olga Tkocz

Büroleiterin

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Melina Stegemeyer

Melina Stegemeyer

REFA

Nadscha Tissen-Hamm

Nadscha Tissen-Hamm

REFA

Rainer Möller

Rainer Möller

Administration