Am vergangenen Donnerstag fanden in den meisten Schulen in NRW die Einschulungen statt. Doch die Freude vieler Eltern und Verwandten wurde getrübt, da Fotos von dem großen Tag nicht gemacht werden durften/sollten.
Grund ist mal wieder der Datenschutz und die dafür erlassenen Datenschutzgrundverordnung, über die wir schon mehrfach berichteten.
Zwar ist es grds. erst einmal gemäß der Verordnung kein Problem, wenn bei der Einschulung Fotos von den eigenen Kindern gemacht werden. Sogar wenn andere Kinder auf den Fotos zu sehen sind, gibt es zunächst einmal keine rechtlichen Probleme.
Das gilt allerdings nur dann, wenn die Bilder auch ausschließlich für die private Nutzung/das private Album gedacht sind. Sobald diese Bilder aber in den Sozialen Netzwerk wie z.B. Facebook oder Instagram veröffentlicht werden, gibt es Probleme. In diesem Falle müsste nämlich der Fotograf des Bildes vor der Veröffentlichung eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen.
In NRW haben die Schulen jedoch versucht, durch Aufklärung, Sensibilisierung und Bitten die Eltern dazu zu bewegen, solche Fotos nicht öffentlich zugänglich zu machen. In Sachsen-Anhalt und Bayern hingegen haben einige Schulen ein striktes Fotoverbot für diesen Tag ausgesprochen. Dies insbesondere deswegen, da sie die spätere Verwendung der Fotos nicht nachverfolgen können und somit Gefahr laufen, dass die Fotos trotz vorheriger Belehrung und ohne die Einwilligung der entsprechenden Erziehungsberechtigten veröffentlich werden. In NRW sind solche Verbote bisher nur vereinzelnd aus Kindertagesstätten bekannt.
Zwar ist die Einschränkung durch das Fotoverbot für die Eltern eine starke Einschränkung, gerade an solch wichtigen tagen wie der Einschulung des eigenen Kindes. Andererseits ist auch verständlich, dass andere Eltern nicht möchten, dass ungefragt Fotos von ihren Kindern im Internet kursieren. Teilen Sie uns zu diesem Thema gern Ihre Meinung mit.