Datenschutz: Am 25.05.2018 endet die Übergangsregelung für die vor 2 Jahren in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Somit ist ab Ende dieses Monats die Verordnung für die gesamte EU verbindlich. Diese Verordnung (wir berichteten bereits darüber) beinhaltet für den Verbraucher zum einen u.a. ein Auskunftsrecht über alle personenbezogenen gespeicherten Daten (erleichtert z.B. den Wechsel eines Anbieters) sowie das Recht zur Löschung gewisser Daten (sog. „Recht des vergessen werden“), sei denn dies steht der Aufbewahrungspflicht der Unternehmen entgegen. Das Gesetz sieht bei Nichtbefolgung empfindliche Geldstrafen vor, die jedes Unternehmen wohl nur ungern zahlen würde.
WhatsApp: Auch Ausfluss dieser Verordnung ist die nunmehr eingeführte Mindestaltersgrenze bei dem Messenger von 16 Jahren. Harte Kontrollen diesbezüglich wird es aber nicht geben. Leidglich eine Nachfragen bei der Installation auf dem Handy soll erfolgen.
GEZ: Am 07.05.2018 bekommt der Beitragsservice von ARD und ZDF wieder neue und teilweise noch unbekannte Daten von den Einwohnermeldeämtern geliefert. Damit soll, nach nunmehr 5 Jahren, in denen der Beitrag für jeden gleich viel kostet, unabhängig von der Anzahl der Geräte etc. (17,50 € monatlich pro Haushalt), herausgefunden werden, wer bis heute noch immer nicht zahlt.
Fluggastdatenerfassung: Ebenfalls ab dem 25.05.2018 Mai ist es dem BKA (Bundeskriminalamt) erlaubt, die Daten von Flugzeugpassagieren zu überprüfen. Dadurch soll der Austausch zwischen den Ländern gefördert und somit die Verhinderung von Straftaten bewirkt werden.