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Gesetzesänderungen im Jahr 2019

Brückenteilzeit

Zum 1. Januar tritt diese nun erstmals in Kraft. Danach können Arbeitnehmer eine befristet lange Zeit  (zwischen 1 und 5 Jahren) in Teilzeit arbeiten und sodann wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Bedingung ist jedoch, dass das Unternehmen mind. 45 Mitarbeiter beschäftigt.

Werbung auf WhatsApp

Der Vertrag zwischen Facebook und WhatsApp, welcher das Einspielen von Werbung derzeit noch verschont, läuft Anfang Januar aus. Ab da müssen die Nutzer des Messenger-Dienstes wohl mit Werbung rechnen.

Mütterrente

Ab 2019 erhalten Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind mehr Rentenpunkte.

Kindergeld und Kindesunterhalt

Sowohl das Kindergeld (für alle) als auch der Kindesunterhalt gem. der am 01.01.2019 erscheinenden neuen Düsseldorfer Tabelle wird (jedenfalls für Minderjährige) erhöht.

Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener

Ab Juli tritt eine Änderung in Kraft, welche besagt, dass Geringverdiener erst ab einem  Einkommen von 1.300€ volle Sozialversicherungs-Beiträge zahlen müssen. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 850€.

Zeitumstellung

Bis April sollen sich die Länder die EU geeinigt haben, ob die bisherige Sommer- oder Winterzeit gelten soll. Sodann ist die Abschaffung der Zeitumstellung geplant, allerdings derzeit noch nicht verbindlich beschlossen.

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

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Büroleiterin

Katharina Schrepkowski

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Janina Querbach

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Nicole Hepping

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Melina Stegemeyer

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Nadscha Tissen-Hamm

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Rainer Möller

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