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Gesetzesänderungen im Juni und Juli 2018

Public Viewing

Schon in der kommenden Woche beginnt die Fußball-WM. In dieser Zeit, also vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018, dürfen Fußballfans auch nach 22:00 Uhr ein sog. öffentliches Public Viewing veranstalten. Der Lärmschutz für diesen Zeitraum wird somit aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Russland, dem Austragungsort der WM, gelockert. Grundlage für die Lockerung ist, dass das öffentliche Interesse an der Fernsehübertragung größer ist, als der Lärmschutz betroffener Anwohner.

Diskussion über höheren Mindestlohn

Im Juni 2018 diskutiert die zuständige Kommission über eine erneute allgemeine Erhöhung des Mindestlohns. Entscheidet sie sich dafür, wird der Mindestlohn in Deutschland wohl zum 01.01.2019 erhöht

Änderung im Reiserecht

Bereits in wenigen Wochen beginnen die Sommerferien und somit auch für viele wieder die Reisezeit. Insbesondere für Reisbüros wurde die Haftung für Reisemängel nunmehr verschärft. So z.B. dadurch, dass die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Reisenden von bisher 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise  auf 2 Jahre erhöht wurde. Auch die zuvor bestehende Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Reisenden in den AGB des Reiseveranstalters auf 1 Jahr zu verkürzen, entfällt.

Reisebüros trifft zukünftig darüber hinaus, insb. bei Pauschalreisen, eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wie sie bisher lediglich der Reiseveranstalter erfüllen musste. Aufgrund dessen müssen Reisebüros vor der Buchung der Reise u.a. über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, Firma & Anschrift von Reiseveranstalter & Reisevermittler, den Gesamtpreis der Pauschalreise & Zahlungsmodalitäten, die Pass- und Visumerfordernisse des Reiselandes etc. informieren, es sei denn, diese Informationen werden nachweislich schon vom Reiseveranstalter an den Reisenden übermittelt.

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