Die Pflicht, ein Impressum mit den dafür typischen Angaben zu verwenden, ergibt sich aus dem Telemediengesetz (-TMG-), dort insbesondere aus § 5. Die Pflicht besteht für "Diensteanbieter".
Der Begriff ist gesetzlich in § 2 Ziff. 1 TMG geregelt: Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, Das trifft ja beileibe nicht auf jede Art von Internetauftritt zu. Die Pflicht besteht i.ü. nur für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Wenn Sie Ihre private Homepage oder Ihre private Fanseite also nicht mit einem Impressum bestücken, kann Ihnen das nicht zum Nachteil gereichen.