In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof erstmalig den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung als Sachmangel eingestuft. Zwar gab es im hiesigen Verfahren kein Urteil, da die Parteien sich vergleichsweise einig werden konnten, dennoch nahm der BGH durch Beschluss zu der juristischen Problematik Stellung. Dieser Beschluss stärkt die Rechte der Kunden, die sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit ihren Händlern befinden. Der BGH stellt somit fest, dass die Käufer einen Anspruch auf mangelfreien Ersatz haben, dies vor allem auch dann, wenn nur noch neuere und hochwertigere Modelle verfügbar sind. In hiesigem Verfahren verneinte der Händler die Ersatzbeschaffung, da das Modell des Käufers derart nicht mehr produziert wurde und er somit nur ein neueres Modell hätte bekommen können. Der BGH stellte aber fest, dass nicht die Ausstattung des Modells ausschlaggebend sei, sondern nur die Kosten für den Ersatz.
Kein Ende im Diesel-Skandal!
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