Wir führen vor dem Amtsgericht Koblenz derzeit einen Rechtsstreit gegen die 1&1 Internet AG, in welchem unser Mandant die Firma 1&1 als seinen Provider auf Freistellung von den Ansprüchen der Firma Universal Music verklagt.
Der Mandant bestreitet die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Unabhängig davon hat der Provider, die Firma 1&1, einen Verstoß gegen das Verbot der Vorratsdatenspeicherung begangen. 1&1 hat seine Daten so lange aufbewahrt, dass sie noch vorhanden waren, als die Firma Universal Music GmbH deswegen beim Provider anfragte. Des Weiteren hat die Firma 1&1 die Daten unseres Mandanten ungeprüft weiter gegeben, obwohl die Voraussetzungen des hier entscheidenen §101 Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz) nicht vorlagen.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir werden auch den beteiligten Provider in Zusammenhang mit der Abmahnung genau prüfen, ob schon an dieser Stelle gegen Sie rechtswidrig vorgegangen worden ist.