Aktuell berichten betroffene Verbraucher, dass sie auf ihren Kontoauszügen 0,01 €-Gutschriften verzeichnen können (u.a. von der Kohl KG) erhalten.
Zumeist kurz vorher haben die Betroffenen ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Wenn auch Sie ein solches Schreiben bekommen haben und meinen, keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber diesem Inkassobüro zu haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen weiter und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.