Ab dem 01. Juli 2019 hat sich sowohl das Kindergeld als auch die Rente erhöht.
Beim Kindergeld beträgt die Erhöhung 10,00 €, sodass nunmehr anstatt einem Betrag von 194€ ein Betrag in Höhe von 204 € ausgezahlt wird. Ab dem 3. Kind gibt es ab diesem Monat Kindergeld in Höhe von 210 € und ab dem 4. Kind sogar 235 €. Grund der Erhöhung ist das neue Familienentlastungsgesetz, von dem insbesondere Bedürftige profitieren sollen. Zum 01. Januar 2021 soll erneut eine Erhöhung erfolgen, dann sogar um 15 €. Insbesondere auch für Unterhaltsansprüche, sowohl für die Empfänger dessen als auch für die Unterhaltszahlenden ist die Erhöhung oft relevant, da sich dadurch der Unterhaltsanspruch des Kindes verändert. Sofern Sie dazu Fragen haben oder eine Neuberechnung der Unterhaltsansprüche wünschen, so können Sie sich gern diesbezüglich an uns wenden.
Doch auch die Rentner haben Grund zur Freude, denn auch die Rente wurde seit dem 1. Juli erhöht. In den alten Bundesländern beträgt die Erhöhung 3,18 %, in den neuen Bundesländern sogar 3,91 %. Dadurch soll eine allmähliche Anpassung zwischen West und Ost erreicht werden.