Das Abmahngeschäft boomt weiterhin. Immer mehr Rechteinhaber wie Filmvertriebsgesellschaften, Plattenlabels, Musik- und Filmproduzenten, Künstler sowie deren Rechtsanwälte erkennen in der Möglichkeit, Abmahnungen "loszutreten" ein zweites Standbein, das neben ihrem eigentlichen operativen Geschäft beachtliche Zusatzeinnahmen sichert.
Dem einzelnen Abmahner soll nicht unterstellt werden, dass die Gewinnerzielungsabsicht der maßgebliche Beweggrund für dessen Abmahntätigkeit ist, Zweifel bleiben jedoch in vielen Fällen angebracht.
Wir berichten allein in dieser Woche von neuen Abmahnern und Abmahnkanzleien, die wir unserer ständig aktualisierten "rote Liste der Abmahner" hinzufügen mussten, wie folgt:
Abmahner:
Martin Brandl
Matthias Dückelmeyer
Elephant Music GmbH
Abmahnkanzleien:
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Internet-Mafia:
Webbilling.com B.V.
IP Broadcast B.V.
Commatis GmbH
Wenden Sie sich auch weiterhin vertrauensvoll an RA Stefan Harmuth, um einer Abmahnung zu begegnen!