Die Bundesregierung hat mit Wirkung ab dem 01.08.2021 neue Bestimmungen festgelegt, um Reisenden eine bessere Übersicht zu verschaffen. Die Bundesregierung hat dabei unterschieden zwischen der Einreise aus einem Land, welches kein Risikogebiet ist, einem Risikogebiet und einem Virusvariantengebiet. Ferner findet eine Unterscheidung statt zwischen Geimpften/Genesenen, nicht geimpften Personen und Kindern unter 12 Jahre.
Danach gilt: Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Land, welches kein Risikogebiet ist, müssen nur Ungeimpfte einen negativen Corona-Test vorweisen. Digitale Einreiseanmeldung und Quarantäne entfallen für alle der o.g. drei Personen-Gruppen. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet müssen Geimpfte/Genese zwar eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen, jedoch keinen Test vorweisen oder in Quarantäne. Ungeimpfte Personen müssen sowohl die Einreiseanmeldung vornehmen, als auch einen negativen Test vorweisen. Zudem ist eine Quarantäne von 10 Tagen angesetzt (Verkürzung auf 5 Tage möglich). Kinder unter 12 Jahren müssen ebenfalls die Einreiseanmeldung vornehmen, jedoch keinen negativen Test vorweisen und die Quarantäne ist hier auf lediglich 5 Tage angesetzt.
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen alle drei Personen-Gruppen eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sowohl geimpfte Personen, als auch ungeimpfte Personen müssen einen negativen Test vorweisen. Die Quarantänezeit ist hier für alle drei Personen-Gruppen auf 14 Tage festgelegt. Die Quarantäne ist für Geimpfte Personen dann zu verkürzen/entbehrlich, wenn deren Impfstoff gegen die jeweilige Virusvariante schützt.