Der 1. Juli ist für Rentner jedes Jahr ein wichtiges Datum, denn dann tritt die jeweilige Rentenerhöhung (des Jahres) in Kraft. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden negativen Lohnentwicklung 2020 müssten die Renten dieses Mal eigentlich sogar sinken, doch dies wird gesetzlich unterbunden, sodass das für Rentner in den alten Bundesländern bedeutet, dass sich an ihrer Rentenzahlung nichts ändern wird und in den neuen Bundesländern steigen die Bezüge um 0,72 Prozent.
Ferner greift EU-weit ein neues Gesetz, das es Herstellern ab sofort verbietet, bestimmte Plastikwaren zu produzieren/herzustellen. Dadurch stehen insgesamt nunmehr zwölf Artikel auf der Verbotsliste, wie z.B. Besteck, Teller, Trinkhalme/Strohalme, kosmetische Wattestäbchen, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor, Rührstäbchen, Schalen, Luftballonstäbe.
Ab dem 1. Juli 2021 tritt zudem die Erhöhung des Mindestlohns auf 9,60€ / Std. in Kraft. Ziel ist es, dass der Mindestlohn Ende 2022 bei 10,45€ liegt und soll bis dahin stetig angepasst werden.
Mit Ende Juni 2021 endete zudem die Homeoffice-Pflicht. Das Angebot des Arbeitgebers ist ab Juli mithin wieder freiwillig und nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Nach wie vor muss aber der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter im Büro testen können.
Auch die Bundesnotbremse lief Ende Juni 2021 aus. Somit sind nun die Bundesländer wieder für Regelungen/Anordnungen zuständig, mit denen die Ausbreitung des Corona-Virus abgeschwächt werden soll.
Ab Juli 2021 gilt ferner eine neue Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenzen. Diese stieg zum 1. Juli 2021 auf 1.252,64 € (zuvor 1.178,59 €).
Nicht unerwähnt sollte ebenfalls der Start des digitalen europäischen Corona-Impfnachweises sein.