Derzeit vertreten wir die Ratsfraktion Piraten-AL der Stadt Herne. Grund unserer Beauftragung war Folgender: Im Rahmen der städtischen Veranstaltung „Strünkeder Sommer“ von Mai bis September 2019 findet am 19.05.2019 eine SPD-Veranstaltung „Familientag im Schlosspark Strünkede“ statt. Als Veranstalter wurde ausdrücklich der SPD Unterbezirk Herne genannt. Entsprechende Werbemaßnahmen waren bereits in Planung. Der Oberbürgermeister der Stadt Herne als Hoheitsträger ist jedoch zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet und hat in dieser Funktion kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. (BVerfG NJW 1977, 751)
Der Sozialdemokratischen Partei Deutschland sollte durch eine im Wahlkampf stattfindende Veranstaltung im Rahmen der städtischen Veranstaltung „Strünkeder Sommer“ ein Vorteil gewährt werden, der anderen Parteien nicht zusteht. Insbesondere aufgrund des laufenden Wahlkampfes in der kurz bevorstehenden Europawahl ist das eine unrechtmäßige Bevorzugung und somit ein Verstoß gegen das Verfassungsrecht.
Folglich forderten wir den Oberbürgermeister auf, die Bewerbung für diesen Tag als SPD Veranstaltung zu unterlassen, sowohl in analoger als auch in digitaler Form.
Dieses Vorgehen war erfolgreich. Die Stadt unterließ ab da an jegliche Bewerbung der Veranstaltung in parteibevorzugender Weise. Das Begehren unserer Mandanten wurde erfüllt.
Dabei geht es nicht um Sympathie zu der einen oder zu der anderen Partei. Das Wahlrecht in Deutschland sieht aber eine faire Wahl als Grundvoraussetzung der Demokratie vor. Insbesondere die Chancengleichheit der Partei ist von enormer Wichtigkeit und konnte hier durch uns wieder hergestellt werden.
Neutralität von Staatsorganen während der Wahl
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