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Rechtswidrige Krankenkassenbescheide!

Ihre Krankenkasse will Ihnen eine Leistung nicht gewähren oder einstellen?

Die Leistungsablehnung erfolgt telefonisch anstelle eines rechtsmittelfähigen Bescheides? Wehren Sie sich!

Lassen Sie sich zuerst einmal einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen. Lassen Sie sich auf keinen Fall telefonisch abwimmeln. Das ist ein rechtswidriges Verhalten der Krankenkasse. Durch diese unseriöse Art sollen Widersprüche vermieden werden.

In vielen Fällen stehen die Entscheidungen der Kassen auf „wackligen Beinen“ und können schnell entkräftet werden.

Wir helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

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Büroleiterin

Katharina Schrepkowski

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REFA

Janina Querbach

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Nicole Hepping

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Melina Stegemeyer

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Nadscha Tissen-Hamm

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Rainer Möller

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