Bei Flugverspätungen sind diese primär gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Hinsichtlich der jeweiligen Höhe der Entschädigungszahlung gibt es entsprechende, uns bekannte, Rechtsprechung. Die Ansprüche auf Minderung des Reisepreises verjähren 2 Jahre nach der Rückkehr, man sollte sich also nicht allzu lange Zeit lassen. Viele Reiseveranstalter bieten zudem einen Reisegutschein an, statt die Minderung auszubezahlen. Darauf müssen Sie sich jedoch nicht einlassen. Neben der Reisepreisminderung gibt es viele andere Ansprüche, die Urlaubern bei Reisemängeln zustehen. Gern beraten wir Sie darüber und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Reisepreisminderung
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Die gute Nachricht ist: Sie können den Reisepreis mindern. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Pauschalreise handelt (ein Paket von mindestens 2 verschiedenen Reiseleistungen, wie z.B. Flug und Hotel) sowie, dass der Mangel korrekt gerügt wurde.
Sie müssen zunächst den Mangel vor Ort beim Reiseleiter/ggü. dem Reisebüro rügen und binnen Frist zur Beseitigung des Mangels auffordern. Zwecks Nachweis machen Sie dies immer schriftlich oder lassen sich die Mängelrüge zumindest schriftlich bestätigen. Ratsam ist zudem, die Mängel festzuhalten, z.B. durch Fotos/Zeugen.
Sobald Sie wieder zu Hause sind, sollten Sie sich an den Reisveranstalter wenden und dort die Reisepreisminderung geltend machen. Hinsichtlich der Höhe/Angemessenheit sind wir Ihnen gern behilflich, da diese jeweils individuell zu bestimmen ist je nach Art des Urlaubs, Dauer der Reise, Grad der Beeinträchtigung etc.