Bund und Länder wollen die meisten Corona-Einschränkungen stufenweise bis zum 20.03.2022 beenden und haben entsprechenden Beschlussentwurf vorgelegt.
In einer 1. Stufe sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte & Genesene mit max. 20 Personen erlaubt sein (Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen). Bisher sind Treffen mit höchstens 10 Personen zulässig. Nicht Geimpfte sind davon allerdings weiterhin ausgeschlossen, sodass für sie weiterhin gilt, dass Treffen lediglich mit Personen des eigenen Haushalts plus höchstens 2 Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt sind. Zudem sollen 2G-Beschränkungen im Einzelhandel wegfallen, allerdings soll die Maskenpflicht bestehen bleiben.
Ab dem 04.03.2022 soll als 2. Stufe sodann in der Gastronomie wieder die 3G-Regel gelten (geimpft, genesen, getestet). Diskotheken/Clubs sollen für Genesene u. Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Booster-Impfung (2G+) geöffnet werden. Bei Großveranstaltungen in Innenräumen dürfen unter Beachtung der 2G-Regel wieder Besucher bis zu einer Kapazität von 40 % zugelassen werden (jedoch max. 4.000). Für Veranstaltungen draußen gilt die Kapazitätsgrenze von 60% (max. 25.000). Die Maskenpflicht bleibt aber auch hier bestehen.
Ab dem 20.03.2022 sollen als 3. Stufe sodann alle sogenannten tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Daneben sollen die Länder aber auch über den 19. März 2022 hinaus sogenannte niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen anordnen können, für die der Bundestag nun die rechtliche Grundlage schaffen soll. Eine Entscheidung über die Beschlussvorlage soll am Mittwoch, den 16.02.2022, getroffen werden.