Jeder Mieter kennt das: Irgendwann im Laufe des Jahres übergibt einem der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr. Darin enthalten sind meist viele Berechnungen, Zahlen und Abkürzungen. Kaum Jemand kann damit etwas anfangen und viele akzeptieren diese dann oftmals einfach. Selbst dann, wenn eine Nachzahlung verlangt wird. Dies muss aber nicht sein. Zunächst sind für jeden ein paar entscheidende Dinge zu beachten, die bei Nichtvorliegen misstrauisch machen sollten. Grundsätzlich hat der Vermieter 1 Jahr ab Jahresende Zeit, die Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen.
Dies hat zudem oftmals Relevanz, wenn man im entscheidenden Jahr aus der Wohnung ausgezogen ist, da auch erst zum Ende des Folgejahres die Auszahlung der Mietkaution fällig wird. Zudem sollte man darauf achten, dass auch nur die Kosten berechnet wurden, die laut Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden dürfen und zudem nicht schon mit der Grundmiete abgegolten sind. Ferner sollen gewissen Kosten durch die jeweils gemieteten Quadratmeter geteilt werden. Viele Vermieter machen es sich dort leicht und berechnet pro Haushalt oder Wohnenden. Außerdem will der Vermieter oft mit einer Nebenkostenerstattung aufrechnen, was ihm jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt ist. Sofern Sie kürzlich eine Nebenkostenabrechnung bekommen haben und diese überprüft wissen wollen, so wenden Sie sich gerne damit an uns.