Leider gibt es immer noch zu viele Unternehmen, insbesondere diverse Handyanbieter, die nicht zu Ihrer Gewährleistungsverpflichtung stehen!
Per Gesetz beträgt die Gewährleistungszeit für Neuware 2 Jahre. Bei einem Verbrauchsgüterkauf findet in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang (in der Regel Besitzübergang auf den Kunden) eine Beweislastumkehr statt. Bei einem Mangel muss also nicht der Kunde beweisen, dass der Mangel schon bei Besitzübergang vorgelegen hat.
Es gibt eine gesetzliche Vermutung, dass die Ware schon beim Übergang mangelbehaftet war.
Gewährleistungsverpflichtet ist immer der Händler, bei dem ich als Kunde die Ware gekauft habe. An den Hersteller kann ich mich in aller Regel nicht direkt wenden.
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die "Garantie". Die meisten Leute werfen diese beiden Begriffe durcheinander, benutzen insbesondere "Garantie", auch wenn sie Gewährleistung meinen.
Garantie bezeichnet aber eine freiwillige Einstandspflicht des Herstellers (anders als die Gewährleistung, die nicht freiwillig, sondern gesetzlich bindend ist).
Leider, leider haben Sie es also bei einem Händler, der nicht kundenfreundlich handelt, nach 6 Monaten immer schwer, weil Sie die schon bei Gefahrübergang bestehende Mangelhaftigkeit slebst beweisen müssen.
Unser Tip: Meiden Sie Unternehmen, die sich so verhalten. Es gibt auch Andere!
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