Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung, welche für den 15. Mai 2018 angekündigt wurde, über eine grundlegende Rechtsansicht zu entscheiden: Was wiegt schwerer: Die Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch die Verwertbarkeit der Aufnahmen einer Dashcam oder der Schutz persönlicher Daten von Unbeteiligten Verkehrsteilnehmern?
Die Dashcams sind bereits in vielen anderen Ländern erlaubt und ihre Aufzeichnungsergebnisse somit im Streitfall vor Gericht verwertbar. Sie werden an die Frontscheibe eines Autos montiert und filmen während der Fahrt das gesamte Verkehrsgeschehen, wodurch sich Benutzer eine schnelle und präzise Aufklärung des streitigen Unfallgeschehens erhoffen.
Doch in Deutschland ist die Verwertbarkeit der Aufnahmen aufgrund der Verletzung persönlicher Daten Unbeteiligter vor Gericht noch immer hoch umstritten.
Datenschützer halten das andauernde mitfilmen des Straßenverkehrs/der Straßenverkehrsteilnehmer für unverhältnismäßig. Darin sei ein gravierender Verstoß gegen den Datenschutz zu sehen und eine nahezu ausufernde Überwachung wird befürchtet. Gegner dieser Ansicht sehen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Gefilmten als so gering an, dass diese hinter der Aufklärung des Unfallgeschehens zurücktreten müsse.
Die Rechtsprechung ist sich bisher über die Verwertbarkeit der Aufnahmen uneinig, sodass diese Entscheidung des BGH mit Spannung erwartet wird und schon jetzt als Grundsatzentscheidung gilt.