Wer derzeit aufgrund der Lockerungen in Deutschland überlegt, eine Reise/eine Unterkunft neu zu buchen, sollte sich genau die AGB ansehen, denn dort sind die Stornobedingungen idR. enthalten. Wichtig ist dabei vor allem, ob & bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist, da sich derzeit die individuelle Lage im Urlaubsland von Tag zu Tag ändern kann. Beachten Sie vor der Buchung zudem, dass Sie nach der Reise (als Rückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet) in Quarantäne geschickt werden könnten. Viele landesrechtliche Regelungen sehen dies vor, was sodann auch arbeitsrechtliche Schwierigkeiten nach sich ziehen kann.
Sicherheitshinweis statt Reisewarnung: Was bedeutet das?
Am 15.06 hat die Bundesregierung ihre Reisewarnung für die meisten EU-Länder wieder aufgehoben. Die bis dahin pauschal verhängte weltweite Warnung wird nun ersetzt durch individuelle Reise-/Sicherheitshinweise und Reisewarnungen für bestimmte Länder. Der Unterscheid ist Folgender: Reisewarnungen enthalten einen dringenden Aufruf des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land/eine Region zu unterlassen. Sie werden nur selten ausgesprochen und auch nur dann, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben gewarnt werden muss. Dies ist zwar kein grds. Reiseverbot, aber eine ernst zu nehmende Empfehlung, sodass Reisende selbstverantwortlich entscheiden müssen. Reise-/ Sicherheitshinweise hingegen machen lediglich auf besondere Risiken aufmerksam und sind somit eine Empfehlung.
Eine Pauschalreise kostenfrei stornieren können Reisende, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen/unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz dafür. Reise- und Sicherheitshinweise alleine reichen indes hierfür meist nicht aus. Bei Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen, und bei denen daher noch unklar ist, ob die außergewöhnlichen Umstände dann noch bestehen, empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Rücktritt sollte stets das letzte Mittel sein.
Viele Veranstater bieten derzeit Resiegutscheine statt Erstattung der Reisekosten an. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, einen Gutschein zu akzeptieren, sondern haben das Recht, Ihren Reisepreis zurückzubekommen.Die Gutscheinlösung für Pauschalreisen ist freiwillig. Eine Reiserücktrittsversicherun greift nur dann, wenn Sie die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Viele Versicherungen schließen allerdings Krankheiten, die als Pandemie eingestuft werden, aus.
Gesetzliche Krankenkassen kommen für Behandlungen bei akuter Erkrankung/Unfall in einem EU-Mitgliedsland sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen generell auf. Erstattet wird aber nur, was im Urlaubsland den dort versicherten Einwohnern zusteht. Krankenrücktransport nach Deutschland wird grds. nicht bezahlt. Daher ist es empfehlenswert, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Behandlungs-/Medikamentenkosten, sowie den Rücktransport im Ernstfall abdeckt. Die Versicherung muss aber vor Reisebeginn abgeschlossen worden sein.