Die Renten steigen zur Mitte des Jahres 2022 deutlich um ca. 4-6 %. Die genauen Anpassungssätze stehen jedoch derzeit noch nicht fest.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern noch bis zum 31.03.2022 einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 € pro Person auszahlen.
Die sog. "Düsseldorfer Tabelle" wurde zum 01.01.2022 angepasst, sodass der Kindes-Unterhalt für getrennt lebende Eltern steigt.
Für Kaufverträge, die ab Januar geschlossen werden, gilt eine neue Beweislastregel gem. §477 BGB. Bisher wurde bei Fehlern/Defekten/Mängeln innerhalb von 6 Monaten nach Kauf angenommen, dass diese schon beim Kauf vorlagen. Diese Frist wird nun auf 12 Monate verlängert.
Autofahrer müssen bald mind. 2 medizinische Masken im Fahrzeug (Verbandskasten) dabei haben. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Regel ist noch nicht bekannt.
Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Der Zuschuss beträgt beim Kauf bis zu 9.000 €.
Beschäftigte im Gesundheitswesen, z.B. Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Geburtshäusern o.Ä., müssen ab dem 15.03.2022 (befristet) bis zum Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Ein Genesenennachweis/ärztliches Attest, sofern jemand nicht geimpft werden kann, wird ebenfalls akzeptiert.