Die derzeitige Corona-Krise hat weltweit zu Reise-Absagen und somit zu leeren Flughäfen und Stränden geführt. Zehntausende gebuchte und bereits bezahlte Pauschalreisen mussten abgesagt werden und können nicht stattfinden. Das Auswärtige Amt hat seine weltweite Reisebeschränkung bis einschließlich 14.06.2020 verlängert. Für die Zeit danach ist die Lage derzeit noch unklar.
Entgegen der Aussagen vieler Reiseunternehmer ist die aktuelle Gesetzeslage aber eindeutig: Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, die nun abgesagt wurde, bekommen ihre Reisekosten erstattet. D.h. insbesondere, sie müssen sich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben, den nun viele Reiseanbieter statt der Rückzahlung des Reisepreises anbieten. Zum einen hat die EU dieses Vorhaben der Bundesregierung abgelehnt, zum anderen trüge der Kunde somit das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters. Viele Veranstalter vermitteln den Anschein, der Kunde habe keine Wahl und müsse den Gutschein akzeptieren, dies ist aber keinesfalls so.
Der Reisepreis muss unverzüglich nach Absage der Reise, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen an den Reisenden zurückerstattet werden. Falls der Veranstalter das Geld bis dahin nicht erstattet hat, so sollte der Kunde die Zahlung anmahnen und eine Frist setzen.
Sofern auch Sie von dieser Problematik betroffen sind und Ihr Reiseveranstalter sich weigert den Reisepreis zu erstatten oder sich womöglich gar nicht mehr bei Ihnen meldet, so wenden Sie sich gern an uns, wir helfen Ihnen.